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> Bundesgleichstellungsgesetz PDF

Entnommen aus www.gehoerlosen-bund.de :

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben am 28. Februar bzw. am 22. März 2002 das „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze" (Behindertengleichstellungsgesetz) beschlossen. Dieses ist zum 1. Mai 2002 in Kraft getreten.

Kernstück des Gesetzes sind die Gleichstellung Behinderter und die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche. Behinderte Menschen sollen zu allen Lebensbereichen einen umfassenden Zugang haben und nicht diskriminiert werden.

Das Bundesgleichstellungsgesetz erkennt dazu auch die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache an (§ 6). Damit wird der langjährigen Forderung des Deutschen Gehörlosen-Bundes endlich Rechnung getragen.

Details sind beim www.gehoerlosen-bund.de unter Gesetze zu finden.


 

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