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> Bundesgleichstellungsgesetz

Entnommen aus
www.gehoerlosen-bund.de :
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat
haben am 28. Februar bzw. am 22. März 2002 das „Gesetz zur
Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer
Gesetze" (Behindertengleichstellungsgesetz) beschlossen.
Dieses ist zum 1. Mai 2002 in Kraft getreten.
Kernstück des Gesetzes sind die
Gleichstellung Behinderter und die Herstellung barrierefrei
gestalteter Lebensbereiche. Behinderte Menschen sollen zu
allen Lebensbereichen einen umfassenden Zugang haben und nicht
diskriminiert werden.
Das Bundesgleichstellungsgesetz erkennt
dazu auch die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige
Sprache an (§ 6). Damit wird der langjährigen Forderung des
Deutschen Gehörlosen-Bundes endlich Rechnung getragen.
Details sind beim
www.gehoerlosen-bund.de unter
Gesetze zu finden.
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