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» Rechtsverordnungen
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30.9.05
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"Das Behindertengleichstellungsgesetz ermächtigt die
Bayerische Staatsregierung u.a. zum Erlass von
Rechtsverordnungen zur Zugänglichmachung von Dokumenten für
blinde, erblindete und sehbehinderte Menschen im
Verwaltungsverfahren sowie zur Verwendung der Deutschen
Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen im
Verwaltungsverfahren und in der Kommunikation mit der Schule.
Den betroffenen Verbänden wurden die Entwürfe für diese
Rechtsverordnungen mit Schreiben vom 01.08.2005 zur
Stellungnahme zugeleitet."
entnommen vom
http://www.stmas.bayern.de/behinderte/politik/verordnungen.htm
BayKHV - Entwurf
Bayerische Verordnung zur Verwendung der Deutschen
Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen im
Verwaltungsverfahren und in der Kommunikation mit der Schule
(Bayerische Kommunikationshilfenverordnung - BayKHV)
Hier der
Entwurf in PDF
Unsere Stellungsnahme
mit GMU zum Rechtsverordnungsentwurf
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