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30.9.05
 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

"Das Behindertengleichstellungsgesetz ermächtigt die Bayerische Staatsregierung u.a. zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde, erblindete und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren sowie zur Verwendung der Deutschen Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren und in der Kommunikation mit der Schule. Den betroffenen Verbänden wurden die Entwürfe für diese Rechtsverordnungen mit Schreiben vom 01.08.2005 zur Stellungnahme zugeleitet."
entnommen vom
http://www.stmas.bayern.de/behinderte/politik/verordnungen.htm

BayKHV - Entwurf
Bayerische Verordnung zur Verwendung der Deutschen Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren und in der Kommunikation mit der Schule
(Bayerische Kommunikationshilfenverordnung - BayKHV)
Hier der Entwurf in PDF

Unsere Stellungsnahme mit GMU zum Rechtsverordnungsentwurf
 

 

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