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11.03.03 Lehrpläne für die Hauptschulstufe der Schule für Gehörlose und für Schwerhörige
23.02.03 Hörbehinderte Eltern kein 'sprachliches Vorbild': Kind bekommt Betreuung
in Kinderkrippe gezahlt

Ein Kleinkind hatte hochgradig hörbehinderte Eltern. Obwohl der Junge altersgemäß entwickelt war, sah sein Kinderarzt Handlungsbedarf. Da dem Kind das 'sprachliche Vorbild fehle', drohe ihm eine Behinderung in diesem Bereich. Er rate daher, den Jungen zur Förderung der Sprachentwicklung in einer Kindergruppe unterzubringen. Hier bekomme das Kind die tägliche sprachliche Zuwendung, die es für seine Entwicklung brauche. Die Eltern beantragten daraufhin beim Sozialamt die Übernahme der Kinderkrippenkosten. Der Antrag wurde mit der Begründung zurückgewiesen, Eingliederungshilfe komme nur für heiltherapeutische Maßnahmen in Betracht.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig entschied, daß das Sozialamt die Kosten übernehmen muß (4 A 4322/97). Eingliederungshilfe stehe auch nichtbehinderten Personen zu, denen eine Behinderung drohe. Der Maßnahmenkatalog, der unter anderem die Heiltherapie vorsehe, sei nur eine beispielhafte Aufzählung. Auch Maßnahmen, die dort nicht wörtlich genannt seien, müssten bezahlt werden - vorausgesetzt, eine 'besondere Eingliederungshilfe' werde benötigt. Das treffe hier zu, denn die Eltern könnten dem Kind keine 'normale sprachliche Verständigung vorleben'. Deshalb sei es unerheblich, daß der Fall 'atypisch' sei, d.h. daß der Grund für die Gefahr der Behinderung nicht in der Person des Jungen selbst liege, sondern in seiner Umgebung. Ungeachtet der Art der Ursache sei es erforderlich, dieser Gefahr vorzubeugen.
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Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 13. November 1997 - 4 A 4322/97

Quelle: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/fg1461.htm


 

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