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> Sozialgesetzbuch IX - SGB IX
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Seit dem 1. Juli 2001 ist der Sozialgesetzbuch IX in den
Kraft gesetzt. Zum ersten Mal wird im Gesetz das Recht auf
Gebärdensprache erwähnt.
Interessant sind auch die Änderungen des
Schwerbehindertenrechtes.
Das Schwerbehindertengesetz wurde zum 1. Juli 2001 als Teil 2
in das Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - SGB IX eingegliedert.
Das SGB IX verfolgt das Ziel, die Teilhabe behinderter
Menschen im Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft zu
verbessern. Ferner wurde mit dem SGB IX ein einheitliches
Rehabilitationsrecht geschaffen. Wesentliche Inhalte sind:
- Regelungen über Zuständigkeiten und einheitliche
Rehabilitation
- Errichtung gemeinsamer Beratungs- und Servicestellen;
- Verbesserung der Zusammenarbeit der
Rehabilitationsträger durch trägerübergreifendes
Reha-Management;
- Eingliederung des SchwbG in das SGB IX;
- Verzicht auf die Bedürftigkeitsprüfung bei Leistungen
zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation im Rahmen
der Eingliederungshilfe nach dem BSHG.
Die Möglichkeit eines Arbeitsassistenz für Menschen mit
Behinderungen wird gegeben, ebenso auch für Selbstständige.
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