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> Sozialgesetzbuch IX - SGB IX
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Seit dem 1. Juli 2001 ist der Sozialgesetzbuch IX in den Kraft gesetzt. Zum ersten Mal wird im Gesetz das Recht auf Gebärdensprache erwähnt.

Interessant sind auch die Änderungen des Schwerbehindertenrechtes.
Das Schwerbehindertengesetz wurde zum 1. Juli 2001 als Teil 2 in das Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - SGB IX eingegliedert. Das SGB IX verfolgt das Ziel, die Teilhabe behinderter Menschen im Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft zu verbessern. Ferner wurde mit dem SGB IX ein einheitliches Rehabilitationsrecht geschaffen. Wesentliche Inhalte sind:

  • Regelungen über Zuständigkeiten und einheitliche Rehabilitation
  • Errichtung gemeinsamer Beratungs- und Servicestellen; 
  • Verbesserung der Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger durch trägerübergreifendes Reha-Management;
  • Eingliederung des SchwbG in das SGB IX;
  • Verzicht auf die Bedürftigkeitsprüfung bei Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem BSHG.

Die Möglichkeit eines Arbeitsassistenz für Menschen mit Behinderungen wird gegeben, ebenso auch für Selbstständige.


 

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