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Die juristische, politische
und gesellschaftliche Anerkennung der Deutschen
Gebärdensprache (DGS), gleichberechtigt mit der Lautsprache.
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Selbstbestimmte und
gleichberechtigte Entfaltung der Gehörlosen, Schwerhörigen
und Taubblinden in der Gesellschaft. |
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Aufklärung der
Öffentlichkeit über die besonderen Lebensbedingungen
gehörloser, schwerhöriger und taubblinder Menschen.
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Vorgehen gegen jede
Form von Benachteilung der Gehörlosen, Schwerhörigen
und Taubblinden, insbesondere auf den Gebieten der Kommunikation,
Bildung und Informationsvermittlung. |
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Die praktische Umsetzung
der Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache |
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Wir versuchen, diese
Ziele durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit über
die unterschiedlichen Aspekte der Gehörlosigkeit und
eine vorurteilsfreie, für jeden offene Diskussion zu
erreichen und durch die Präsentation die Hörenden
auf die problematischen Situation Hörgeschädigter
aufmerksam zu machen. |
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Die irreführenden
Informationen der Hörenden über das Gehörlosensein
stellt die BG richtig, indem sie die Gebärdensprache
als eine eigenständige und vollwertige Sprache darstellt
und erklärt, dass das Gehörlosensein nicht als minderwertig
anzusehen ist und die Gehörlosen gleichwertige Menschen
sind. " Aber bei den Hörenden [...]" ist immer
noch ein Dauerbrenner im Parolenarsenal der Gehörlosen,
deren Selbstbewusstsein angeknackst ist, da ihnen ihre eigene
Sprache verweigert wurde und somit ihre Kultur und ihre Identität
auch darunter zu leiden hat. |
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Die BG möchte
auch dazu beitragen, ihnen ihren Stolz auf die eigene Kultur
und Sprache wiederzugeben. |